Wir begleiten den Kontakt von Eltern und Kindern, die nicht zusammenleben, im Rahmen einer Besuchsrechtsbegleitung und ermöglichen Begegnungen ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Begleitung und Ausgestaltung der Besuchskontakte finden meistens gerichtlich angeordnet statt. Ziel ist es, den Kindern oder Jugendlichen einen geschützten und positiven Kontakt zum besuchsberechtigten Elternteil zu ermöglichen.
Die Aufmerksamkeit der Eltern für die Interessen der Kinder zu fördern, ist Teil der Begleitung. Ihre Kompetenzen werden in Hinblick auf künftige Besuche gestärkt. Im Fokus steht die Ermöglichung wertfreier Zugänge der Kinder zu beiden Elternteilen.
Bei Bedarf werden die Eltern bei der Identifikation mit der Elternrolle und Bewältigung des Konflikts unterstützt.
Für die Besuchsrechtsbegleitung stellen wir grosszügige Räumlichkeiten mit Spielsachen, Mikrowelle und Innenhof zur Verfügung. Der Gesprächsraum verfügt über Besucherparkplätze und liegt zwei Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Darüber hinaus bieten wir auch Kinderbegleitungen unter besonderen Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Begleitung in Justizvollzugsanstalten, Spitälern oder Psychiatrien an.